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   OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04   

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OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04 (https://dejure.org/2004,17709)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2004 - 5 W 574/04 (https://dejure.org/2004,17709)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2004 - 5 W 574/04 (https://dejure.org/2004,17709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Zwangsgelds zur Erzwingung von Angaben aus dem Erbrecht (Erbschaftsbesitzer); Hinlänglichkeit von wenig spezifischen Angaben zur Art der Gegenstände in einem Nachlassbestandsverzeichnis; Überprüfung der Verhängung eines Zwangsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 16 O 193/03
  • OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 160
  • FamRZ 2005, 394
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18

    Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

    Ist dagegen die Auskunft in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, steht aber ihre Richtigkeit in Zweifel, kann dem nicht durch eine Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 ZPO begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. September 2011 - I-2 W 26/11 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2004 - 5 W 574/04 -, juris).
  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Insoweit - aber eben auch nur insoweit - können dann auch Zwangsmittel festgesetzt werden (OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160, 161).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13

    Zwangsmittelverfahren wegen einer unvertretbaren Handlung: Hauptsacheerledigung

    Für die erfüllungs- und damit zwangsvollstreckungsrechtlich relevanten Folgen einer mangelhaften Auskunft ist zu differenzieren: Wird die Lückenhaftigkeit unmittelbar aus den Erklärungen des Schuldners deutlich, etwa weil bestimmte Gruppen von Nachlassgegenständen völlig fehlen oder der Verpflichtete den Umfang seiner Verpflichtung rechtsirrig falsch eingeschätzt hat, so sind die formellen Anforderungen an eine geordnete Auskunft nicht erfüllt (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394).

    Vielmehr ist der Frage, ob die erteilten Auskünfte korrekt und erschöpfend sind, im Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nachzugehen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 434; Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 42; Gruber in: MünchKommZPO, 4. Aufl. 2012, § 888 Rdn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2019 - 5 W 45/19

    Bei einer Stufenklage ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich einheitlich für

    Ist die Unvollständigkeit auf einen Umstand zurückzuführen, der seine Ursache nicht in einer unzureichenden Sorgfalt im Sinne von § 260 Abs. 2 hat, sondern z.B. in (bisher) fehlender Kenntnis des Auskunftsverpflichteten, so besteht ebenfalls Anspruch auf Wiederholung des Auskunftsverlangens bzw. die Möglichkeit der Ergänzung des Verzeichnisses (Herzog in: Staudinger, 2015, § 2314 Rn. 84ff; OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; BGH, Urt. v. 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 - NJW 1983, 2243; Senat, Beschl.v. 29.8.2006, 5 W 72/06-26; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381).
  • LAG Hessen, 01.10.2012 - 12 Ta 173/12

    Bestimmtheit und Erfüllung von Auskunftsansprüchen in der Zwangsvollstreckung;

    Eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Anspruchs auf Auskunftserteilung dann nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder offenbar unvollständig ist (OLG Köln Beschluss v. 10.2.2005; Az.: 5 W 123704; OLG Koblenz Beschluss v. 22.9.2004 Az.: 5 W 574/04; OLG Hamburg 31.01.2002 Az.: 3 U 72/01: BGH 17.05.2001 - I ZR 291/98).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 13 WF 58/15

    Rechtfertigung von Zwangsmitteln gegen einen Auskunftsschuldner; Erfüllung eines

    Geht es um die Präzisierung erteilter Auskünfte oder gar um deren Richtigkeit, so ist dieser Streit nicht im Zwangsmittelverfahren auszutragen, sondern in den Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ( § 260 II BGB ) oder zur Hauptsache (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160, 161 [OLG Koblenz 22.09.2004 - 5 W 574/04] ).
  • OLG Hamm, 12.03.2010 - 25 W 77/10

    Beantragung der Verhängung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner; Erfüllung des

    Zweifeln in dieser Richtung muss im Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nachgegangen werden (OLG Koblenz FamRZ 2005, 394).
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